Eigentümer und Immobilienbesitzer, die eine Solaranlage betreiben und Strom ins Netz einspeisen, müssen ihre Gewinne versteuern. Auf der anderen Seite dürfen sie auch Verluste steuermindernd geltend machen – Ein Urteil, das viele Immobilienbesitzer freuen dürfte. Dies entschied das Finanzgericht Thüringen.
Hintergrund: Anlage einer Eigentümerin macht Verluste
In den ersten drei Jahren nach der Anschaffung der Solaranlage machte die Eigentümerin Verluste. Im Jahr 2016 gab sie für das Jahr in ihrer Steuererklärung einen Verlust von 261 Euro an. Das zuständige Finanzamt erkannte diesen Verlust nicht an und erklärte die Solaranlage zu einer steuerlich unbeachtlichen Liebhaberei.
Urteil: Gewinnerzielungsabsicht ist vorhanden
Die Richter des Finanzgerichts Thüringen sahen dies grundsätzlich anders: Beim Betrieb einer Solaranlage sei immer von einer Gewinnerzielungsabsicht auszugehen und somit dürfen auch Verluste steuerlich abgesetzt werden. Auch wenn die Anlage – aufgrund ihres hohen Anschaffungspreises – in den ersten Jahren nur Verluste erzielt, dürfen diese steuermindernd geltend werden. Von einer Liebhaberei wird nur gesprochen, wenn die Tätigkeit aus rein privaten Motiven beruht.
[FG Thüringen Az.: 3 K 59/18]
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21.11.2024
Podcast Vol. 99) Insides zum „Deutschen Immobilienpreis 2024“
In dieser Folge gibt Arbresha Zymeri Einblicke in die Gala zum Deutschen Immobilienpreis 2024. Sie berichtet über die zahlreichen Fotos auf dem „roten Teppich“ vor der Gala, der lockeren und coolen Moderation von Laura Wontorra und viele emotionale Momente mit verdienten Preisträgern. Die Preisträger findet ihr hier: https://www.deutscher-immobilienpreis.de/preistraeger/ Immowelt stiftet seit 2020 und der Deutsche Immobilienpreis ist ein neutraler Award für die gesamte deutsche Immobilienwirtschaft. Das Prozedere zur Auswahl der Sieger wird von einem externen Awardbüro organisiert. Und die Jury ist mit unabhängigen Fachleuten von Verbänden, Fachpresse und Industrie besetzt, die in geheimer Wahl abstimmen. In der Kategorie „Makler des Jahres 2024“ gab es über 600 Einreichungen. Eine Agentur hat alle Bewerbungen gesichtet und traf eine Vorauswahl. Eine neutrale Fachjury mit Experten aus der Immobilienpraxis betrachtete dann die besten Einreichungen und wählt dann gemeinsam drei Nominierte pro Kategorie. Für die Nominierten begann dann die entscheidende Phase: Sie hatten rund einen Monat Zeit, mit einem digitalen Pitch ihre Siegchancen zu verbessern: Ob Video oder PowerPoint-Präsentation – der Fantasie war hierbei keine Grenzen gesetzt. Am Tag vor der Gala entschied die Jury anhand der zusätzlich eingereichten Unterlagen in ihrer zweiten Sitzung über die Preisträger. Auf den Geschmack gekommen? Dann ist hier der Link für 2025: https://www.deutscher-immobilienpreis.de/bewerbung/ Wir waren 2020 mit – VITA unserem Immobilienmagazin – zu vorsichtig, aber vielleicht haben wir ja für 2025 eine neue Idee und den Mut für eine Bewerbung. Und wie ist es mit euch? Gibt es in 2025 eine Bewerbung? Und was waren nun die Highlight des Abends! Laura Wontorra – auf der Bühne so spontan und schlagfertig und nahbar, da sie auch gern mal ins Publikum geht und Gäste interviewt. Jürgen Michael Schick – der den Award in der Kategorie „Persönlichkeit des Jahres“ und von Carolin Hegenbarth vom IVD hat eine tolle Laudatio erhielt – Emotionen pur Offiziell war die grandiose Party um 1:00 Uhr zu Ende ……???? Hier der Link zu Spotify oder Apple Podcasts.