Ein Urteil, dessen Folgen für Nordrhein-Westfalen (NRW) noch nicht ganz klar sind. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschied, dass eine Kommune falsch kalkuliert hat – dies betrifft wohl mehrere Kommunen.
Eigentümer klagt gegen Abwassergebühren
Neben den Steuern sind die Abwassergebühren der wohl größte Posten auf den meisten Nebenkostenabrechnungen. In Oer-Erkenschwick hatte ein Eigentümer gegen seinen Bescheid aus dem Jahre 2017 über knapp 600 Euro geklagt. Das OVG entschied nun, dass die Abrechnung um insgesamt 18 Prozent zu hoch ausgefallen ist. Bei 600 Euro Gebühren, die der Kläger bezahlen musste, wären das 120 Euro zu viel gezahlt.
Falsche Kalkulation
Die Stadt hat grobe Fehler bei der Abrechnung gemacht. So hatte sie bei der Abschreibung der Entwässerungsanlagen immer den Neuwert geltend gemacht. Zudem waren die zugrunde gelegten Zinsen viel zu hoch. Das Gebührenrecht schreibt vor, dass die Städte keinen Gewinn durch Gebühren machen dürfen. Bislang gibt das Gesetz vor, dass Anschaffungs- und Betriebskosten und auch die Zinssätze der letzten 50 Jahre gemittelt werden, um die aktuellen Gebühren zu berechnen. So berechnete zum Beispiel Oer-Erkenschwick einen Zinssatz von 6,52 Prozent. Das Oberverwaltungsgericht hält dagegen einen Zinssatz von nur 2,42 Prozent sowie einen Betrachtungszeitraum von zehn Jahren für angemessen. Wer jetzt noch einen Gebührenbescheid bekommt oder kürzlich bekommen hat, sollte daher unbedingt Widerspruch einlegen und auf die Entscheidung des OVG verweisen, rät der Bund der Steuerzahler. Andere Städte in NRW müssen nun prüfen, ob sie ihre Berechnungsgrundlage ändern müssen – somit könnten kommende Abrechnungen für Bürger deutlich günstiger ausfallen.
[OVG Münster, AZ 9 A 1019/20]
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21.11.2024
Podcast Vol. 99) Insides zum „Deutschen Immobilienpreis 2024“
In dieser Folge gibt Arbresha Zymeri Einblicke in die Gala zum Deutschen Immobilienpreis 2024. Sie berichtet über die zahlreichen Fotos auf dem „roten Teppich“ vor der Gala, der lockeren und coolen Moderation von Laura Wontorra und viele emotionale Momente mit verdienten Preisträgern. Die Preisträger findet ihr hier: https://www.deutscher-immobilienpreis.de/preistraeger/ Immowelt stiftet seit 2020 und der Deutsche Immobilienpreis ist ein neutraler Award für die gesamte deutsche Immobilienwirtschaft. Das Prozedere zur Auswahl der Sieger wird von einem externen Awardbüro organisiert. Und die Jury ist mit unabhängigen Fachleuten von Verbänden, Fachpresse und Industrie besetzt, die in geheimer Wahl abstimmen. In der Kategorie „Makler des Jahres 2024“ gab es über 600 Einreichungen. Eine Agentur hat alle Bewerbungen gesichtet und traf eine Vorauswahl. Eine neutrale Fachjury mit Experten aus der Immobilienpraxis betrachtete dann die besten Einreichungen und wählt dann gemeinsam drei Nominierte pro Kategorie. Für die Nominierten begann dann die entscheidende Phase: Sie hatten rund einen Monat Zeit, mit einem digitalen Pitch ihre Siegchancen zu verbessern: Ob Video oder PowerPoint-Präsentation – der Fantasie war hierbei keine Grenzen gesetzt. Am Tag vor der Gala entschied die Jury anhand der zusätzlich eingereichten Unterlagen in ihrer zweiten Sitzung über die Preisträger. Auf den Geschmack gekommen? Dann ist hier der Link für 2025: https://www.deutscher-immobilienpreis.de/bewerbung/ Wir waren 2020 mit – VITA unserem Immobilienmagazin – zu vorsichtig, aber vielleicht haben wir ja für 2025 eine neue Idee und den Mut für eine Bewerbung. Und wie ist es mit euch? Gibt es in 2025 eine Bewerbung? Und was waren nun die Highlight des Abends! Laura Wontorra – auf der Bühne so spontan und schlagfertig und nahbar, da sie auch gern mal ins Publikum geht und Gäste interviewt. Jürgen Michael Schick – der den Award in der Kategorie „Persönlichkeit des Jahres“ und von Carolin Hegenbarth vom IVD hat eine tolle Laudatio erhielt – Emotionen pur Offiziell war die grandiose Party um 1:00 Uhr zu Ende ……???? Hier der Link zu Spotify oder Apple Podcasts.