Vermieter können eine Mieterhöhung mit dem Mietspiegel benachbarter Gemeinen begründen. Jedoch müssen diese dann auch miteinander vergleichbar sein. In einem aktuellen BGH-Urteil wurde das Mieterhöhungsverlangen einer Vermieterin abgewiesen.
Der Fall: Großstadt gegen Kleinstadt
Eine Vermieterin eines Anwesens in der Gemeinde Stein bat ihre Mieterin, einer Mieterhöhung zuzustimmen. Als Begründung zog sie den Mietspiegel der Gemeinde Fürth heran, die nur wenige Kilometer nördlich von Stein liegt. Beide Gemeinden grenzen an Nürnberg. Die Mieterin stimmt der Mieterhöhung nicht zu und begründet dies mit den Unterschieden zwischen den beiden Städten: In Stein leben 15.000 Menschen, in Fürth sind es rund 125.000. Die Bevölkerungsdichte liegt in Stein bei 768 Einwohnern pro Quadratkilometer, in Fürth liegt sie bei 1960 Einwohnern pro Quadratkilometer. Zudem gibt es in Fürth – im Gegensatz zu Stein – relevante Einrichtungen, wie Kino, Theater, ein Krankenhaus sowie eine U-Bahn und S-Bahn.
Der Bundesgerichtshof entschied, dass die beiden Gemeinden nicht miteinander vergleichbar sind. Ausschlaggebend sind hierfür die unterschiedlichen Einwohnerzahlen, die Bevölkerungsdichte, die Infrastruktur sowie das kulturelle Angebot. Die Klage zur Zustimmung zur Mieterhöhung hat demnach keinen Erfolg. [VIII ZR 255/18]
Aktueller Beitrag
21.11.2024
Podcast Vol. 99) Insides zum „Deutschen Immobilienpreis 2024“
In dieser Folge gibt Arbresha Zymeri Einblicke in die Gala zum Deutschen Immobilienpreis 2024. Sie berichtet über die zahlreichen Fotos auf dem „roten Teppich“ vor der Gala, der lockeren und coolen Moderation von Laura Wontorra und viele emotionale Momente mit verdienten Preisträgern. Die Preisträger findet ihr hier: https://www.deutscher-immobilienpreis.de/preistraeger/ Immowelt stiftet seit 2020 und der Deutsche Immobilienpreis ist ein neutraler Award für die gesamte deutsche Immobilienwirtschaft. Das Prozedere zur Auswahl der Sieger wird von einem externen Awardbüro organisiert. Und die Jury ist mit unabhängigen Fachleuten von Verbänden, Fachpresse und Industrie besetzt, die in geheimer Wahl abstimmen. In der Kategorie „Makler des Jahres 2024“ gab es über 600 Einreichungen. Eine Agentur hat alle Bewerbungen gesichtet und traf eine Vorauswahl. Eine neutrale Fachjury mit Experten aus der Immobilienpraxis betrachtete dann die besten Einreichungen und wählt dann gemeinsam drei Nominierte pro Kategorie. Für die Nominierten begann dann die entscheidende Phase: Sie hatten rund einen Monat Zeit, mit einem digitalen Pitch ihre Siegchancen zu verbessern: Ob Video oder PowerPoint-Präsentation – der Fantasie war hierbei keine Grenzen gesetzt. Am Tag vor der Gala entschied die Jury anhand der zusätzlich eingereichten Unterlagen in ihrer zweiten Sitzung über die Preisträger. Auf den Geschmack gekommen? Dann ist hier der Link für 2025: https://www.deutscher-immobilienpreis.de/bewerbung/ Wir waren 2020 mit – VITA unserem Immobilienmagazin – zu vorsichtig, aber vielleicht haben wir ja für 2025 eine neue Idee und den Mut für eine Bewerbung. Und wie ist es mit euch? Gibt es in 2025 eine Bewerbung? Und was waren nun die Highlight des Abends! Laura Wontorra – auf der Bühne so spontan und schlagfertig und nahbar, da sie auch gern mal ins Publikum geht und Gäste interviewt. Jürgen Michael Schick – der den Award in der Kategorie „Persönlichkeit des Jahres“ und von Carolin Hegenbarth vom IVD hat eine tolle Laudatio erhielt – Emotionen pur Offiziell war die grandiose Party um 1:00 Uhr zu Ende ……???? Hier der Link zu Spotify oder Apple Podcasts.