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Mietausfall: Vermieter sollten jetzt Grundsteuer-Erlass beantragen

Vermieter, die im Jahr 2020 unverschuldet Mietausfälle erlitten, können einen Teilerlass der Grundsteuer beantragen, informiert der Verband Haus und Grund Rheinland Westfalen. Anträge können noch bis zum 31. März 2021 gestellt werden – die Frist ist nicht verlängerbar.

25 bis 50 Prozent Grundsteuererlass
„Lagen die Mieteinnahmen mehr als 50 Prozent unter der normalen Jahreskaltmiete, erlässt die Kommune dem Vermieter 25 Prozent der Grundsteuer“, erklärt Konrad Adenauer, Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen. „Sollte vergangenes Jahr gar keine Miete geflossen sein, stehen dem Eigentümer sogar 50 Prozent Nachlass zu“.

Mehr Mietenausfälle wegen Corona
Unverschuldet sind die Ausfälle, wenn sie wegen Leerstand, allgemeinem Mietpreisverfall und Nichtvermietbarkeit entstanden sind. Auch außergewöhnliche Ereignisse wie zum Beispiel Wasserschäden oder ein Wohnungsbrand berechtigen zur Antragsstellung. Vor allem für Betreiber von gewerblichen Räumen wie Ladenlokalen ist es gut möglich, dass aufgrund der Corona-Pandemie eine Zahlungsunfähigkeit des Mieters entstand – dann wäre ein Erlass möglich. „Wenn der Vermieter dem Mieter selbst die Miete gestundet oder erlassen hat, dürfte er allerdings keine Chance auf eine Erstattung der Grundsteuer haben. Dann hat der Vermieter den Mietausfall nämlich selbst zu verantworten“, sagt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. Der Verband rät jedoch, den Antrag trotzdem zu stellen, falls der Mieter zahlungsunfähig bleibt. Nach Ablauf des Stichtags 31. März kann der Erlass nicht mehr beantragt werden.

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Podcast

21.11.2024

Podcast Vol. 99) Insides zum „Deutschen Immobilienpreis 2024“

In dieser Folge gibt Arbresha Zymeri Einblicke in die Gala zum Deutschen Immobilienpreis 2024. Sie berichtet über die zahlreichen Fotos auf dem „roten Teppich“ vor der Gala, der lockeren und coolen Moderation von Laura Wontorra und viele emotionale Momente mit verdienten Preisträgern.  Die Preisträger findet ihr hier: https://www.deutscher-immobilienpreis.de/preistraeger/  Immowelt stiftet seit 2020 und der Deutsche Immobilienpreis ist ein neutraler Award für die gesamte deutsche Immobilienwirtschaft. Das Prozedere zur Auswahl der Sieger wird von einem externen Awardbüro organisiert. Und die Jury ist mit unabhängigen Fachleuten von Verbänden, Fachpresse und Industrie besetzt, die in geheimer Wahl abstimmen. In der Kategorie „Makler des Jahres 2024“ gab es über 600 Einreichungen. Eine Agentur hat alle Bewerbungen gesichtet und traf eine Vorauswahl. Eine neutrale Fachjury mit Experten aus der Immobilienpraxis betrachtete dann die besten Einreichungen und wählt dann gemeinsam drei Nominierte pro Kategorie. Für die Nominierten begann dann die entscheidende Phase: Sie hatten rund einen Monat Zeit, mit einem digitalen Pitch ihre Siegchancen zu verbessern: Ob Video oder PowerPoint-Präsentation – der Fantasie war hierbei keine Grenzen gesetzt. Am Tag vor der Gala entschied die Jury anhand der zusätzlich eingereichten Unterlagen in ihrer zweiten Sitzung über die Preisträger.  Auf den Geschmack gekommen? Dann ist hier der Link für 2025: https://www.deutscher-immobilienpreis.de/bewerbung/  Wir waren 2020 mit – VITA unserem Immobilienmagazin – zu vorsichtig, aber vielleicht haben wir ja für 2025 eine neue Idee und den Mut für eine Bewerbung.   Und wie ist es mit euch? Gibt es in 2025 eine Bewerbung?  Und was waren nun die Highlight des Abends! Laura Wontorra – auf der Bühne so spontan und schlagfertig und nahbar, da sie auch gern mal ins Publikum geht und Gäste interviewt. Jürgen Michael Schick – der den Award in der Kategorie „Persönlichkeit des Jahres“ und von Carolin Hegenbarth vom IVD hat eine tolle Laudatio erhielt – Emotionen pur  Offiziell war die grandiose Party um 1:00 Uhr zu Ende ……???? Hier der Link zu Spotify oder Apple Podcasts.

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