Mieter und Eigentümer: Wer muss räumen?
Vermieter und Eigentümer unterliegen grundsätzlich der Verkehrssicherungspflicht. Diese besagt, dass der Eigentümer eines Grundstücks dafür Sorge zu tragen hat, dass auf seinem Grund und Boden niemand zu Schaden kommt. Insbesondere im Herbst, bei rutschigem Laub und im Winter, bei Schnee und Eis, ist hier rasches Handeln gefragt. In der Regel übertragen Vermieter die Verkehrssicherungspflicht: diese kann ausdrücklich im Mietvertrag auf die Mieter übertragen werden oder der Vermieter beauftragt den Hausmeister oder einen Winterdienst, dessen Kosten er über die Betriebskostenabrechnung abrechnet. Auch dies muss im Mietvertrag geregelt sein. Regelungen, die ausschließlich in der Hausordnung festgelegt sind, sind anfechtbar.
Was muss gemacht werden?
In der Regel muss an Werktagen von 7 bis 20 Uhr geräumt werden, an Sonn- und Feiertagen erst ab acht Uhr. Abweichende Zeiten können an Orten mit viel Publikumsverkehr gelten, zum Beispiel vor Kneipen, Restaurants oder Diskotheken. Die Räum- und Streupflicht regeln die Kommunen in ihren Satzungen.
Geräumt und ggf. gestreut werden müssen Hauseingänge und Zuwege, der Bürgersteig vor dem eigenen Grundstück sowie die Wege zu Garagen und Mülltonnen. Die erforderlichen Laufwege müssen zwischen 0,5 und 1,50 Meter breit sein – genaue Angaben finden sich in den Satzungen der Kommunen.
Mieter und Eigentümer die zum Räumen und Streuen verpflichtet, aber verhindert sind, müssen sich um eine Vertretung kümmern. Vermieter sind dazu verpflichtet, Gerätschaften und Material zur Verfügung zu stellen.
Aktueller Beitrag
21.11.2024
Podcast Vol. 99) Insides zum „Deutschen Immobilienpreis 2024“
In dieser Folge gibt Arbresha Zymeri Einblicke in die Gala zum Deutschen Immobilienpreis 2024. Sie berichtet über die zahlreichen Fotos auf dem „roten Teppich“ vor der Gala, der lockeren und coolen Moderation von Laura Wontorra und viele emotionale Momente mit verdienten Preisträgern. Die Preisträger findet ihr hier: https://www.deutscher-immobilienpreis.de/preistraeger/ Immowelt stiftet seit 2020 und der Deutsche Immobilienpreis ist ein neutraler Award für die gesamte deutsche Immobilienwirtschaft. Das Prozedere zur Auswahl der Sieger wird von einem externen Awardbüro organisiert. Und die Jury ist mit unabhängigen Fachleuten von Verbänden, Fachpresse und Industrie besetzt, die in geheimer Wahl abstimmen. In der Kategorie „Makler des Jahres 2024“ gab es über 600 Einreichungen. Eine Agentur hat alle Bewerbungen gesichtet und traf eine Vorauswahl. Eine neutrale Fachjury mit Experten aus der Immobilienpraxis betrachtete dann die besten Einreichungen und wählt dann gemeinsam drei Nominierte pro Kategorie. Für die Nominierten begann dann die entscheidende Phase: Sie hatten rund einen Monat Zeit, mit einem digitalen Pitch ihre Siegchancen zu verbessern: Ob Video oder PowerPoint-Präsentation – der Fantasie war hierbei keine Grenzen gesetzt. Am Tag vor der Gala entschied die Jury anhand der zusätzlich eingereichten Unterlagen in ihrer zweiten Sitzung über die Preisträger. Auf den Geschmack gekommen? Dann ist hier der Link für 2025: https://www.deutscher-immobilienpreis.de/bewerbung/ Wir waren 2020 mit – VITA unserem Immobilienmagazin – zu vorsichtig, aber vielleicht haben wir ja für 2025 eine neue Idee und den Mut für eine Bewerbung. Und wie ist es mit euch? Gibt es in 2025 eine Bewerbung? Und was waren nun die Highlight des Abends! Laura Wontorra – auf der Bühne so spontan und schlagfertig und nahbar, da sie auch gern mal ins Publikum geht und Gäste interviewt. Jürgen Michael Schick – der den Award in der Kategorie „Persönlichkeit des Jahres“ und von Carolin Hegenbarth vom IVD hat eine tolle Laudatio erhielt – Emotionen pur Offiziell war die grandiose Party um 1:00 Uhr zu Ende ……???? Hier der Link zu Spotify oder Apple Podcasts.