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BGH: Architekt hat kein dauerhaftes Zutrittsrecht

Ein Architekt, der im Jahre 2013 den Umbau eines Wohnhauses übernommen und begleitet hat, wollte sich durch eine Vertragsklausel ein dauerhaftes Zutrittsrecht verschaffen. Nun scheiterte er vor dem Bundesgerichtshof (BGH).

Der Fall: Architekt erbittet Zutritt

Der Architektenvertrag, der vor dem Umbau 2013 geschlossen wurde, enthält die Klausel:

„Der Auftragnehmer ist berechtigt – auch nach Beendigung dieses Vertrags – das Bauwerk oder die bauliche Anlage in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu betreten, um fotografische oder sonstige Aufnahmen zu fertigen.“

Auf diese berief sich der Architekt, als er im Jahre 2018 darum bat, das Haus zu betreten, um Fotos anzufertigen. Als der Bauherr dies ablehnte, klagte der Architekt.

Das Urteil: Klausel beeinträchtigt Bauherrn unangemessen

Die Klausel ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, da diese den Bauherrn unangemessen benachteiligt. Zwar kann ein Architekt ein berechtigtes Interesse daran haben, ein fertiggestelltes Haus zu besichtigen, jedoch enthält die Klausel keinerlei Einschränkungen. Auch ein mehrfacher Zutritt kann im berechtigten Interesse des Architekten vereinbar werden, damit dieser z. B. Fotos bei unterschiedlichen Lichtverhältnissen machen kann. Um wirksam zu sein, hätte die Klausel Einschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Besuche oder des Zeitrahmens benötigt. Zudem enthält die Klausel nicht die Möglichkeit, dem Architekten den Zugang zu verweigern, sondern nur die Möglichkeit der Terminabstimmung. Beides beeinträchtigt die Privatsphäre des Bauherrn. (BGH AZ I ZR 193/20)

 

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21.11.2024

Podcast Vol. 99) Insides zum „Deutschen Immobilienpreis 2024“

In dieser Folge gibt Arbresha Zymeri Einblicke in die Gala zum Deutschen Immobilienpreis 2024. Sie berichtet über die zahlreichen Fotos auf dem „roten Teppich“ vor der Gala, der lockeren und coolen Moderation von Laura Wontorra und viele emotionale Momente mit verdienten Preisträgern.  Die Preisträger findet ihr hier: https://www.deutscher-immobilienpreis.de/preistraeger/  Immowelt stiftet seit 2020 und der Deutsche Immobilienpreis ist ein neutraler Award für die gesamte deutsche Immobilienwirtschaft. Das Prozedere zur Auswahl der Sieger wird von einem externen Awardbüro organisiert. Und die Jury ist mit unabhängigen Fachleuten von Verbänden, Fachpresse und Industrie besetzt, die in geheimer Wahl abstimmen. In der Kategorie „Makler des Jahres 2024“ gab es über 600 Einreichungen. Eine Agentur hat alle Bewerbungen gesichtet und traf eine Vorauswahl. Eine neutrale Fachjury mit Experten aus der Immobilienpraxis betrachtete dann die besten Einreichungen und wählt dann gemeinsam drei Nominierte pro Kategorie. Für die Nominierten begann dann die entscheidende Phase: Sie hatten rund einen Monat Zeit, mit einem digitalen Pitch ihre Siegchancen zu verbessern: Ob Video oder PowerPoint-Präsentation – der Fantasie war hierbei keine Grenzen gesetzt. Am Tag vor der Gala entschied die Jury anhand der zusätzlich eingereichten Unterlagen in ihrer zweiten Sitzung über die Preisträger.  Auf den Geschmack gekommen? Dann ist hier der Link für 2025: https://www.deutscher-immobilienpreis.de/bewerbung/  Wir waren 2020 mit – VITA unserem Immobilienmagazin – zu vorsichtig, aber vielleicht haben wir ja für 2025 eine neue Idee und den Mut für eine Bewerbung.   Und wie ist es mit euch? Gibt es in 2025 eine Bewerbung?  Und was waren nun die Highlight des Abends! Laura Wontorra – auf der Bühne so spontan und schlagfertig und nahbar, da sie auch gern mal ins Publikum geht und Gäste interviewt. Jürgen Michael Schick – der den Award in der Kategorie „Persönlichkeit des Jahres“ und von Carolin Hegenbarth vom IVD hat eine tolle Laudatio erhielt – Emotionen pur  Offiziell war die grandiose Party um 1:00 Uhr zu Ende ……???? Hier der Link zu Spotify oder Apple Podcasts.

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